Jahresbeitrag:
- Senioren 100€
- Aufnahmegebühr 210€
- Schlüsselpfand 30€
Jahresbeitrag Jugend:
- 8-10 Jahre - 35€ keine Aufnahmegebühr
- 11-13 Jahre - 35€ Aufnahmegebühr 65€
- 14-17 Jahre - 35€ Aufnahmegebühr 105€
Arbeitsdienst:
- Ein Samstag im Jahr (5 Stunden).
- Entgelt für nicht geleisteten Arbeitsdienst 150€
- Befreiung vom Arbeitsdienst nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung mit mindestens 50%.
Rheinschein:
- Senioren 40€
- Rentner/Jungendliche 20€ *
- 3-Tagesschein 12€
- * Der ermäßigte Generalschein gilt für - Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- - Rentner (Rentenbescheid der BfA oder LVA)
Erftschein:
- Erftschein 55€ übersicht der Strecke (Haupterft)
- Google Maps vom der Erft
Mitgliedschaft:
Falls Sie an einer Mitgliedschaft Interesse haben, können Sie uns Ihre Fragen gerne mithilfe unseres Kontaktformulares mitteilen.
Wenn Sie fest entschlossen sind, Mitglied des A.u.S.V Angelbiss e.V. Neuss zu werden, laden Sie sich bitte folgende Datei herunter, die den Aufnahmeantrag enthält:
Senden Sie den ausgefüllten Antrag postalisch an die folgende Adresse:
Hans Platz | Tulpenstr.16 | 41466 Neuss
Schonzeiten und Mindestmasse
Schonzeit für Hecht: 15.02. bis 30.04. eines Jahres
Zander: 01.04. bis 31.05 eines Jahres
In der Zanderschonzeit ist das Angeln auf Raubfisch nur mit einfachen Haken gestattet. Siehe Satzung (§ 19 Abs.3 Angeln-und Jugendordnung der Abtl. Angeln) Mindestmasse für die Gewässer des A.u.S.V Angelbiss e.V.Neuss
Stör ganzjähriges Entnahmeverbot
Hecht 50 - 80cm (Hechte über 80 cm sind schonend zurück zusetzen)
Zander 50 cm
Karpfen 37 cm
Rotaugen und Rotfeder 18 cm
Alle andern Fischarten gesetzliches Mindestmass.
Infos
Hier findest du das Wichtigste in Kürze!