Jahresbeitrag:

  • Senioren 130 € (ab 01.01.2025 150,00 €)
  • Aufnahmegebühr 350 €
  • Schlüsselpfand 30 €

Jahresbeitrag Jugend:

  • 8-10 Jahre - 35 € keine Aufnahmegebühr
  • 11-13 Jahre - 35 € Aufnahmegebühr 65 €
  • 14-17 Jahre - 35 € Aufnahmegebühr 105 €

Arbeitsdienst:

  • Ein Samstag im Jahr (5 Stunden).
  • Entgelt für nicht geleisteten Arbeitsdienst 150 €
  • Befreiung vom Arbeitsdienst nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung mit mindestens 50%.

Rheinschein:

  • Senioren 40 €
  • Rentner/Jungendliche 20 € *
  • 3-Tagesschein 12 €
  • * Der ermäßigte Generalschein gilt für - Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • - Rentner (Rentenbescheid der BfA oder LVA)

Erftschein:

Gastscheine

  • 20,00 € pro Tag, unabhängig von der Anreisezeit.
  • Gastscheine werden nur in Begleitung eines regulären Mitglieds ausgegeben! Das Mitglied ist für seinen Gast vollumfänglich verantwortlich.

    Ob ein Gastschein ausgestellt wird, entscheidet allein der Vorstand.

    Ein Anrecht auf einen Gastschein gibt es nicht.

    Gerade an "langen" Wochenenden oder innerhalb der Ferien behalten wir uns aus Rücksicht gegenüber aktiven Mitgliedern das Recht vor , keine Gastscheine auszustellen!

Mitgliedschaft:

Falls Sie an einer Mitgliedschaft Interesse haben, können Sie uns Ihre Fragen gerne mithilfe unseres Kontaktformulares mitteilen.
Wenn Sie fest entschlossen sind, Mitglied des A.u.S.V Angelbiss e.V. Neuss zu werden, laden Sie sich bitte folgende Datei herunter, die den Aufnahmeantrag enthält:

Aufnahmenatrag

Wir bitten um maschinelle Ausfüllung des Antrags am PC, lediglich die Unterschriften müssen per Hand erfolgen. Das erleichtert uns die Arbeit den Antrag zu bearbeiten.

Hinweis: Derzeit nehmen wir aus logistischen Gründen keine Karpfenangler mehr auf! Wir bitten um Verständnis.


Senden Sie den ausgefüllten Antrag postalisch an die folgende Adresse:


Hans Platz | Tulpenstr.16 | 41466 Neuss



Schonzeiten und Mindestmasse

Schonzeit für Hecht: 15.02. bis 30.04. eines Jahres

Zander: 01.04. bis 31.05 eines Jahres


In der Zanderschonzeit ist das Angeln auf Raubfisch nur mit einfachen Haken gestattet. Siehe Satzung (§ 19 Abs.3 Angeln-und Jugendordnung der Abtl. Angeln)

Mindestmasse (und Entnahmefenster Löwensee) für die Gewässer des A.u.S.V Angelbiss e.V.Neuss


Stör ganzjähriges Entnahmeverbot

Hecht 50 - 80cm (Hechte >= 80 cm sind schonend zurück zusetzen)

Zander 50 cm

Karpfen 37 cm (Entnahme nur bis max. 10kg gestattet (Reproduzierungs Projekt)

Rotaugen und Rotfeder 18 cm

Alle anderen Fischarten gesetzliches Mindestmass NRW.