Häufig gestellte Fragen

Nimmt der Verein noch Mitglieder auf?

Ja. Sie können gerne einen Mitgliedschaftsantrag stellen.

Hinweis: Derzeit nehmen wir aus logistischen Gründen keine Karpfenangler mehr auf! Wir bitten um Verständnis.

Zuletzt aktualisiert am 14.11.2023 von Der Vorstand.

Wie hoch ist die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag?

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 350 Euro (Senioren) / 0 Euro bis 105 Euro (Jugendliche)
und einmalig 30 Euro Schlüsselpfand (Zugang zum Löwensee).
Senioren zahlen eine Jahresbeitrag von 130 Euro und Jugendliche 0 Euro bis 105 Euro.

Weitere Infos zum Beitrag für Jugendliche finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 14.11.2023 von Der Vorstand.

Kann man Tages-, Monats- oder Jahreskarten für den Löwensee, die Obererft oder die Erft erwerben?

Ja, der Erwerb von Tageskarten (Gastscheinen) für den Löwensee ist möglich. Allerdings nur in Begleitung eines Mitglieds.
Ein Tagesschein (Gastschein) kostet pro Tag 20,00 € unabhängig von der Anreisezeit.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2022 von Der Vorstand.

Ist das Angeln während der Nacht (Nachtangeln) erlaubt?

Ja, Nachtangeln ist erlaubt.

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2021 von Der Vorstand.

Ist der Einsatz eines Boot-Motors erlaubt?

Nein! Der Verein verfügt über Ruderboote, an die kein Motor angebracht werden darf.

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2021 von Der Vorstand.

Sind eigene (Schlauch-) (Futter-) Boote erlaubt?

Nein, die Benutzung eigener Boote wie zb. Schlauchboote ist nicht gestattet. Nur Vereinsboote dürfen genutzt werden.

Futterboote sind bis zu einer Entfernung von 100 m gestattet.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2022 von Der Vorstand.

Ist das fliegen mit Drohnen erlaubt?

Nein, die Benutzung von Drohnen ist nicht gestattet.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2022 von .

Wann und wo kann man seine Mitgliedschaft verlängern (Erlaubnischein/ Jahres-Streifen)?

Verlängerung nur an den vorgegebenen Terminen im Vereinsheim am Löwensee möglich.
Termininfos gibt es hier: Scheinverlängerung

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2021 von Der Vorstand.

Wie viele Arbeitsstunden muss man als aktives Mitglied pro Jahr leisten?

Jedes aktive Mitglied muss 5 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Die Termine findet ihr hier: Arbeitsdienste.

Zu den Arbeitsdiensten muss sich angemeldet werden. Anmeldung beim 1. Gewässerwart.

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2021 von Der Vorstand.