Zentralisierung des Bezugs der Fischereischeine für den Rhein-Kreis-Neuss
von Der Vorstand
Es gibt Veränderungen bei der Beantragung der Fischereischeine
Der Bezug bzw. die Beantragung der Fischereischeine fand bisher über das Bürgerbüro des Wohnortes statt.
Ab dem 02.04.2024 erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine beim Ordungsamt des Rhein-Kreis-Neuss. Die Beantragung sowie die Bezahlung erfolgen ausschließlich online über das Bürgerportal auf der Internetseite des Rhein-Kreis-Neuss!
Bereits ausgestellte Fischereischeine werden nicht mehr verlängert, da bei jeder Verlängerung ein neuer Fischereischein ausgestellt und zugesandt wird.
Ein Passbild, Foto des Personalausweises und, je nach Beantragungsart, muss das Zeugnis auch hochgeladen werden.