Regelung zur Fütterung im Winter
von Der Vorstand
Regelung zur Fütterung im Winter
Zum Schutz des Gewässers und der Fischbestände ist das Füttern mit Boilies, Pellets, Tigernüssen, Hartmais oder ähnlichen Futtermitteln in der Zeit vom 01.12.2026 bis 31.03.2027 untersagt.
Bitte berücksichtigen Sie diese Regelung bei Ihren Angelausflügen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten am Wasser.