Neue Regelung für das Beangeln von Plateaus mit einer Entfernung weiter als 100m.
von Der Vorstand
Liebe Mitglieder,
der Vorstand hat mit Beschluss vom 24.08.2021 das Beangeln des Plateau bei den Tauchern vom Ostufer aus (nicht erlaubt ist das Angeln auf dem Plateau vom Ufer zwischen Tor 4 (Taucher) und der Taucherstelle, das Plateau am Südufer (Barschberg) vom Südufer (nur von der Mitte an der Blockhütte) aus sowie die Plateaus vor dem Sandberg des Kieswerks und das Plateau zwischen Tauchern und Vereinsheim von der Taucherstelle und Spitze Steilufer aus in einem Pilotprojekt bis zum 31.12.2021 freigegeben. Die Stellen von wo aus die Plateaus beangelt werden dürfen, sind an Bäumen mit gelber Farbe markiert worden.
Grundsätzlich gilt weiterhin für Futterboot Nutzer eine Entfernung von max. 100m bis auf die angegebenen Stellen und von dort aus nur auf das jeweilige Plateau! Ebenfalls gilt weiterhin der Grundsatz, keine anderen Angler dadurch zu behindern oder Uferstrecken abzuspannen, so dass dort niemand anderes mehr fischen kann. Ggf. muss das Befischen des Plateaus aufgegeben werden. Hier gilt auch nicht, ich war zuerst da! Ebenfalls sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass die Schnüre nicht von Anglern von einem Boot direkt eingesammelt werden können.
Nach der Pilotphase werden wir das neu besprechen und ggf. wieder verbieten oder weiterhin erlauben.
Der Vorstand